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Einwurf 67: Bankenverantwortung


Die «Konzernverantwortung» erhält wohl bald eine eigene gesetzliche Grundlage. Wir sind gespannt, wie die Banken hier dann angefasst werden. Bei denen geht es in ihrer «Wert- oder Lieferkette» ja nicht nur um Investitionen und Kredite, sondern vor allem auch um die Vermögensverwaltung. Für «Potentatengelder» und die Geldwäscherei haben wir bekanntlich schon jetzt einigermassen valable Sonderregelungen, Kapital- oder Steuerflucht sind auch nicht mehr so einfach wie früher. Aber konsequent zu Ende gedacht, müsste im Rahmen der «Sorgfaltspflicht» ja auch überprüft werden, ob anvertraute (institutionelle und private) Vermögen weder durch Korruption, Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel noch durch Sklavenarbeit und Umweltvergiftung zustande gekommen sind. Dasselbe gilt natürlich auch für die Versicherungsbranche hinsichtlich ihrer Prämienzahler. Man kann ja nicht einen Lift- oder einen WC-Hersteller zu akribischen Kunden- und Lieferantenassessments zwingen und gleichzeitig die Finanzbranche ungehindert gewähren lassen. Unter Gleichbehandlung stellen wir uns etwas anderes vor.

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