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Einwurf 669: Neun neue Genfer Konventionen


Im Völkerrecht ist es nicht anders als im Landesrecht: Die Mächtigen sichern ihre Besitztümer und Privilegien (Investitionen, Patente, Territorien, Immunitäten, ….) vertraglich ab, den Ohnmächtigen gesteht man mehr oder weniger widerwillig ein paar Almosen zu. Zu den Almosen gehören die Genfer Konventionen des humanitären Rechts, die nun genau 75 Jahre alt sind. Zusammen mit ihren Zusatzprotokollen schützen sie die Opfer von inter- und intranationalen bewaffneten Konflikten. Nun gibt es aber immer mehr Opfer von anderen Destruktionskräften als von Piloten, die eine Landschaft mit Bomben zudecken, oder von mit Maschinengewehren ausgerüsteten Häuserkampf-Guerillas. Als «Waffen» werden nämlich auch der Klimawandel, eine Hungersnot, ein Handelsembargo, eine Pandemie, Künstliche Intelligenz, Mobbing, Sexismus (inkl. Femizide und LGBTI-Hetzjagden), ideologischer Fanatismus (politische Parteien, Verschwörer, religiöse Sekten, Taliban usw.) und Terrorismus (IS, Mossad, CIA, FSB usw.) instrumentalisiert. Oder man macht sich mitschuldig, weil man nichts dagegen unternimmt. Solche «Waffen» kommen in der bestehenden Genfer Konventionsarchitektur aber nicht explizit vor. Da herrscht deshalb, ungeachtet der finanziellen Zwänge an der Schaltzentrale (IKRK), ein riesiger Aufdatierungsbedarf. Mindestens neun weitere Genfer Konventionen müssten jetzt eigentlich anvisiert werden, sonst bleiben wir auch im humanitären Recht bald einmal im «Mittelalter» stecken.  

 

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