Einwurf 148: Organspenden
Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, soll das schriftlich verfügen - andernfalls wird über die Organe verfügt. In diesem Sinn werden jetzt neue Gesetze aufgegleist.
Verstehe ich das richtig? Muss ich dann auch noch vertraglich unterschreiben, dass ich am Leben bleiben will, damit man mich nicht nach Lust und Laune abknallen kann?
Wo sind wir denn da?