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Einwurf 220: Altersvorsorge

Aktualisiert: 16. Mai 2023


Das herkömmliche Dreisäulensystem schwankt bedenklich, auch wenn man das an der «Front» noch nicht so recht merkt. Es verhungert ja keiner. Aber die AHV und die IV reichen bald für überhaupt nichts mehr, die halbe Welt bezieht Ergänzungsleistungen (und Krankenkassenprämienverbilligungen), und die 2. Säule ist im Seich. Sie muss in einer «Postwachstumsökonomie» wachstumsabhängige Renditen erarbeiten, aber bitte schön ohne jedes Risiko. Sie darf auch den «obligatorischen» Umwandlungssatz nicht antasten. Das ist zwar gut so, denn diese 6.8% haben sich völlig zu Recht in eine uneinnehmbare sozialpolitische Festung versteinert, und wenn der «überobligatorische» Umwandlungssatz weiter erodiert, geht die Welt sicher nicht unter. Eigentlich sollte das ganze System zwar selbsttragend sein und ohne direkte oder indirekte Quersubventionen funktionieren, aber das ist schon längst illusorisch.

Am besten schafft man deshalb die teuren Pensionskassen wieder völlig ab und stärkt stattdessen das AHV-IV-EO-System dermassen massiv, dass es allen Nutzniessern ein bescheidenes Grundeinkommen garantiert und man so auch die Ergänzungsleistungen wieder wegkriegt. Daneben sollte neu ein Instrument installiert werden, welches aus einer Kombination der (bisherigen) 2. und 3. Säulen besteht. Dieses verordnet Zwangssparen auf ein persönliches Sperrkonto, welches bei der Pensionierung dann eine individuelle Zusatzrente auslöst. Der Kapitalbezug wird untersagt. Wie bei der AHV müssten Selbstständige, Freelancer, Studenten, Arbeitslose, Auszeiter und Hausfrauen oder Hausmänner auch hier jedes Jahr lückenlos wenigstens einen Minimalbeitrag einzahlen. (Die Entschädigung der Hausarbeit gehört in die Ehe- oder Partnerschaftsverträge.)

Unter diesen Voraussetzungen sollte grundsätzlich (vor allen Zahlenspielen) auch ein Pensionsalter 70 möglich sein. Wer vor diesem Alter nicht mehr arbeiten mag, soll vom Sozialamt ebenfalls ein bescheidenes garantiertes Grundeinkommen erhalten. Im gleichen Zug werden private und öffentliche Arbeitgeber branchenübergreifend unter Androhung existenzvernichtender Bussen gezwungen, jedes Alters- und Behindertensegment proportional zum Bevölkerungsanteil anzustellen. Geschieht das nicht, kann man sämtliche Reformideen sofort begraben: Reine Zeitverschwendung.

Im Übrigen gilt wie bei den Ergänzungsleistungen: Wer nichts braucht, erhält auch nichts. Das ergibt dann im «oberen Bereich» trotz Beitragsleistungen eine Streichung der AHV-IV-EO-Rente, so wie wir umgekehrt im «unteren Bereich» trotz Nutzniessungsrechten Steuerbefreiungen haben.

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