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Einwurf 521: Die neue Globalsteuer


Die 15%-Unternehmensgewinnsteuer, die man nun ab 2023 auf der ganzen Welt zur Norm machen will, ist an sich keine gute Idee. Denn Gewinne sind wie Einkommen das Resultat von Leistungen, die man nicht zwingend «abstrafen» sollte. Sicher sind nicht alle Gewinne wirklich «verdient», aber es gibt ja auch exorbitante Löhne, bei denen man sich sofort an den Kopf greift. Jedenfalls stehen den Staaten viel gescheitere Einkommensquellen zur Verfügung. Wir denken da an Erbschafts-, Energie- und Luxuskonsumsteuern und vor allem an Finanztransaktionsabgaben.


Wie auch immer: Das Projekt ist wenigstens besser als gar nichts. Klar wird jetzt überall nach Umgehungsmanövern sondiert, aber die muss man dann halt auf dem Rechtsweg abwürgen. Überhaupt hängt auch hier der Projekterfolg davon ab, wie konsequent die Umsetzung vonstatten geht. Die Amerikaner sind zwar eine stark treibende Kraft hinter dieser Steuer, was aber nicht heisst, dass sie selber sich dann an die Regeln halten werden. Von ihnen ist man sich ja gewohnt, dass sie sich um internationale Vereinbarungen foutieren, die auch ihnen etwas abverlangen. Darum braucht es ein «Steuergericht» nach dem Muster des EuGH, welches die Vertragsparteien notfalls dazu zwingt, sich den Regeln bedingungslos zu unterwerfen. Zudem befristet man das Projekt mit Vorteil einmal auf zehn Jahre, um sicherzustellen, dass wirklich niemand beschissen wird. Sind diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, muss man es ablehnen.

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