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Einwurf 404: Fleischmarkt

Aktualisiert: 14. Mai 2021


Bei einer Leiche soll man sich fortan frei mit Organen eindecken dürfen: Das meint nun auch das Parlament. Es sei denn, die Leiche habe das ausdrücklich verboten, als sie noch keine Leiche war.


Dass die Parlamentarier das so sehen, überrascht nicht, denn damit eröffnen sie den mit ihnen befreundeten Fleischern und Aasgeiern des medizinisch-industriellen Komplexes eine zusätzliche Abzockerei. Klar sagen die, man wolle Gutes tun und Leben retten. Aber das sagen sie bei jeder sinnlosen, überflüssigen und/oder schädlichen pharmazeutischen «Innovation».


Wer die «Widerspruchslösung» favorisiert, soll nun aber konsequent sein. Auf Deutsch: Man darf jemanden überall und jederzeit problemlos verprügeln, ausser er/sie trägt ein Täfeli mit sich herum, worauf steht, dass man das nicht so gern hat. Ganz im Sinn von: «Der Berufskiller, mein Freund und Helfer».


Wir sind nicht gegen Organspenden, aber die müssen ausdrücklich autorisiert bleiben, und wer Organe erhalten will, soll selber auch als Spender eingetragen sein. (Vor dem Schadenfall natürlich, wie bei den Versicherungen.)


Wir schlagen daher vor, die Deklaration, ob und welche Organe man spenden oder nicht spenden will, obligatorisch zu machen.



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